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Petra Schmidt

Rechtsanwältin
Mediatorin

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Familienmediation

 

 

Mediation - bei Trennung und Scheidung

Mediation ermöglicht ein faires Auseinandergehen. Die bessere Lösung -
für Sie und Ihre Kinder.



Im Falle einer Trennung oder Scheidung müssen einige Dinge geregelt werden:

    Elterliche Sorge und Betreuung der Kinder
    Kindesunterhalt
    Ehegattenunterhalt
    Versorgungsausgleich
    Vermögensteilung
    Teilung von Wohnung und Hausrat

Sie und Ihre frühere Partnerin bzw. Ihr früherer Partner haben es in der Hand, wie Sie sich über diese sog. Scheidungsfolgen auseinandersetzen wollen - ob als Gegner im Streit oder als kooperative Konfliktpartner.
Sie tun sich nichts Gutes, wenn der Rückblick auf die gemeinsame Zeit immer von Groll bestimmt wird. Viel leichter und nervenschonender ist es, wenn die Beziehung durch eine frei ausgehandelte Vereinbarung beendet werden kann.
Und wenn Sie Kinder haben, entscheiden Sie mit der Wahl des Verfahrensweges auch über deren Schicksal. Die Kinder, die die Eltern als „Kampfhähne“ erleben, werden in den Streit mit hineingezogen und werden dadurch häufig als Spielball der elterlichen Gefühle benutzt. Sie sind zwischen beiden Elternteilen hin- und hergerissen und brauchen häufig Jahre, um diese negativen Erfahrungen verarbeiten zu können. Das Verhältnis - zu beiden Elternteilen - hat in jedem Falle Schaden genommen. Das sollten Sie bedenken, denn Eltern bleiben Sie - auch nach einer Trennung.
Erleben die Kinder die Eltern jedoch als faire Verhandlungspartner, können sie mit ihrem Trennungsschmerz in aller Regel wesentlich leichter umgehen. Außerdem haben sie am Vorbild der Eltern für ihr weiteres Leben gelernt, daß man mit Konflikten auch konstruktiv umgehen kann.


Was Sie in der Mediation regeln können...

Sie können grundsätzlich für alle Scheidungsfolgen in der Mediation eine eigene Vereinbarung treffen. Diese ist, bis auf wenige Ausnahmefälle, rechtsverbindlich.
(Eine notarielle Beurkundung ist nur erforderlich z.B. bei Grundstücksgeschäften, Ausschluss des Versorgungsausgleichs, Veränderung des Güterstandes.)

...und dadurch Kosten senken können

Haben Sie sich über die Scheidungsfolgen in der Mediation geeinigt, können Sie die Kosten des Scheidungsverfahrens auf ein Minimum reduzieren. Diese richten sich dann allein nach dem Gegenstandswert der Scheidung. Außerdem benötigen Sie nur noch einen Rechtsanwalt.